Zunächst ist in Betrieben die Anzahl der Fahrzeuge, die gleichzeitig geladen werden müssen, fast immer höher als bei privaten Ladelösungen – und damit auch die Anzahl der erforderlichen Ladepunkte. Insgesamt ist dann auch eine höhere Ladeleistung nötig. Darüber hinaus müssen diese Ladepunkte manchmal den Anforderungen von öffentlichen Räumen oder Parkplätzen entsprechen, für die besondere Auflagen und Vorschriften gelten können. Dazu gehören beispielsweise barrierefreie Zugänge, falls Sie die Nutzung auch Ihren Besuchern oder der Öffentlichkeit anbieten möchten. Im letzteren Fall muss die Ladesäule oder Wallbox auch über einen nach Eichrecht genormten Stromzähler verfügen, um die ordnungsgemäße Abrechnung zu ermöglichen. In manchen Fällen müssen gewerbliche Ladelösungen sogar öffentlich zugänglich gemacht werden; je nach Standort und lokalen Bestimmungen der Kommune.